Quod licet... oder Gleichheit vor dem Gesetz?
Das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in einem demokratischen
Rechtsstaat gebietet, vergleichbares Handeln auch rechtlich gleich zu
bewerten. Der geneigte Leser möge sich anhand der aufgeführten
tabellarischen Auflistung selbst ein Urteil bilden, inwieweit diesem
Prinzip im Fall Dieter/Ruwe gefolgt wurde. Wem die Schlagworte zu den
zugrundeliegenden Sachverhalten nicht genügen, findet Verweise auf
ausführlichere Darstellungen in anderen Dokumenten.
(Hinweis: Bei Nutzung des Internetexplorers wird die Tabelle in der
Breite leider etwas überdehnt wiedergegeben.)
Vorgang | Maßnahme |
Information eines Betroffenen über eine falsche Anschuldigung
(s. Chronologie der Ereignisse bis 24.10.2005)
beteiligt: Generalleutnante Dieter und Ruwe |
vorgeblicher Verlust des Vertrauens des Ministers Dr. Jung, Entfernung beider Generale aus dem aktiven Dienst ca. 3 Jahre vor Erreichen der Altersgrenze (s. Plädoyer) |
Kenntnis von diesem Vorgang ohne jedweden Einwand
(s. Auszug Chronologie der Ereignisse)
beteiligt: Generalinspekteur Schneiderhan |
besonderer Vertrauensbeweis des Ministers: zweimalige Verlängerung der Dienstzeit über die Altersgrenze hinaus (s. Auszug Plädoyer) |
rechts- und wahrheitswidrige Information der Vors des
VgAusschusses und des Wehrbeauftragten des BT über den Vorgang
(s. Auszug Plädoyer) beteiligt: Staatssekretär Dr. Peter Wichert |
keine die Staatsanwaltschaft Bonn stellt am 29.04.2008 die Ermittlungen gem. § 153, Abs. 1 StPO ein; Minister Dr. Jung bleibt auf meine Eingabe hin untätig |
Durchstechen einer vertraulichen Personalangelegenheit an das
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL beteiligt: unbekannt |
keine die von General Dieter und mir angestoßenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen blieben diesbezüglich erfolglos (s. Auszug Strafanzeige) |
herabwürdigende verleumderische Äußerungen eines Abgeordneten
des Bundestages in der Öffentlichkeit beteiligt: MdB Arnold |
keine Eingaben dazu an die Vors des VgA bis hin zum BT-Präsidenten blieben erfolglos |
Nichtbearbeitung einer Wehrbeschwerde meines Sohnes
(s. Auszug Disziplinarverfahren) beteiligt: Insp SKB VAdm Kühn |
keine |
Nichtbearbeitung der Weiteren Beschwerde in dieser
Angelegenheit beteiligt: Bundesminister der Verteidigung |
keine der Antrag meines Sohnes dazu wird vom BVerwG als unzulässig zurückgewiesen (s. Auszug Erlebnisse, Teil II)) |
rechtswidrige Untersuchung meines Sohnes auf Vernehmungs- und
Verhandlungsfähigkeit ohne Anlass mit mehrtägigem stationären
Aufenthalt in der psychiatrisch-neurolog. Abt. des BwKrhs HH
(s. Auszug Erlebnisse, Teil II)
anordnender Vorgesetzter: Insp SKB VAdm Kühn |
"anlassbezogener Hinweis an VAdm Kühn auf die zu
beachtenden Zuständigkeiten" durch Staatssekretär
Dr. Eickenbohm; also nicht einmal eine Ermahnung für eine Anordnung, die gem. WDO einem Truppendienstgericht vorbehalten ist! |
Äußerungen im Kameradenkreis, die angeblich hätten
missverstanden werden können beteiligt: Lt Ruwe |
2 1/2 Jahre Beförderungsverbot (s. Urteil) |
grobe Pflichtverletzungen und Fehler im Rahmen disziplinarer
Vorermittlungen gegen Lt Ruwe
(s. Auszug Chronologie)
beteiligt: Wehrdisziplinaranwalt des Streitkräfteamtes und BMVg - PSZ I 7 |
förderliche Versetzung des WDA in die Rechtsabteilung des
BMVg meine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bw-Disziplinaranwalt vom 15.10.2007 zu den Pflichtverletzungen wurde nicht beschieden auch der Wehrbeauftragte blieb untätig |
wahrheitswidrige Unterrichtung des BVerwG über die
Zuständigkeiten im BMVg in Personalangelegenheiten (s. meine
Dienstaufsichtsbeschwerde
dazu) beteiligt: Referatsleiter PSZ I 7, Abteilungsleiter PSZ |
keine es seien keine Mängel festgestellt worden (s. Bescheid des Bundesministers der Verteidigung als pdf-Datei) |
wahrheitswidrige Unterrichtung des Ministers über angeblichen
"rechtsextremistischen Generalssohn" beteiligt: Referatsleiter PSZ I 7, Abteilungsleiter PSZ |
keine auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde an Minister Dr. Jung vom 24.12.2007 erhalte ich am 14.03.2008 eine nichtsagende Antwort (s. dort) |
Um die Frage der Überschrift aufzugreifen: Wie man aus der Gegenüberstellung unschwer erkennen kann, wird dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in den dargestellten Fallbeispielen in überzeugender Weise Rechnung getragen. Wir leben halt in einem Rechtsstaat. Quod erat demonstrandum.