Auszug Plädoyer
Am 6. Februar 2006 hatte ich beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand eingereicht. Am 21. Dezember 2007 fand die Hauptverhandlung statt.
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Während die Betroffenen in Unwissenheit gehalten wurden, wollte Staatssekretär Dr. Wichert den Coup dadurch absichern, dass er die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Frau Ulrike Merten, und den Wehrbeauftragten des Bundestages, Herrn Reinhold Robbe, vorab über den Disziplinarfall unterrichtete. Dies ist ein klarer Verstoß gegen § 9 der Wehrdisziplinarordnung und aus meiner Sicht eine Straftat. Ich habe deswegen im Februar 2006 Strafanzeige gegen Staatssekretär Dr. Wichert gestellt. Dieser wusste natürlich, dass nichts, was an das Parlament geht, geheim bleibt. Das hatte er uns häufig genug in Besprechungen eingebläut. Tatsächlich ist dies auch nicht geheim geblieben. Der Abgeordnete Arnold hat mir am 25.01.2006 erklärt, bereits lange vor der Presseveröffentlichung im Spiegel habe es einen großen Kreis von Wissenden gegeben. Dieser Vorgang ist ein äußerst schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze der Inneren Führung; er erinnert an Stasi-Methoden!
Damit er eine Grundlage für die beabsichtigten Unterrichtungen hatte, forderte der Staatssekretär am 28.12.2005 eiligst die Entscheidungsvorlage für den Minister an, obwohl der sich in Urlaub befand und nicht einmal der Zwischenbericht des eingesetzten Wehrdisziplinaranwalts geschweige denn dessen Bewertung durch den Minister vorlagen. Diese Vorlage wurde schnell zusammengestellt, das Zwischenergebnis des Wehrdisziplinaranwalts fernmündlich abgefragt (!) und dabei großzügig übersehen, dass dieser eine strafrechtliche Relevanz nicht erkennen konnte. In dieser Vorlage wurde erneut der Topos „hochrangige Offiziere der Bundeswehr, die rechtsextremistischen Generalssohn schützen“ benutzt, obwohl das Referat wusste, dass dies nicht zutraf. Ein Ausbund an Perfidie! Der Verfasser ist übrigens der Herr in Uniform dort in der ersten Reihe.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurden die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses und der Wehrbeauftragte just mit diesem Tenor unterrichtet. Ich habe an beide mit dem Hinweis auf die heutige Verhandlung ein Auskunftsersuchen in dieser Angelegenheit gerichtet. Beide haben sich jedoch - für mich unverständlich – geweigert, sich angesichts eines laufenden Verfahrens zu dieser Frage zu äußern. Die Antworten sprechen für sich, denn sie bestätigen indirekt meine Annahme. Ich kann dem Gericht meine Schreiben und die Antworten dazu überlassen.