Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Wehrdisziplinaranwalt des Streitkräfteamtes
(April 2009)
Am 15. Oktober 2007 hatte ich gegen den Wehrdisziplinaranwalt des Streitkräfteamtes, der gegen meinen Sohn die disziplinaren Ermittlungen geführt hatte, eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundeswehrdisziplinaranwalt eingelegt, in der ich die schwerwiegenden Pflichtverstöße des zuständigen Beamten eindeutig belegt hatte. In dem hier einsehbaren Dokument (pdf) habe ich den Wehrdisziplinaranwalt ORR X genannt, weil ich nicht den Beamten, sondern das System, das sein Fehlverhalten deckt, an den Pranger stellen möchte.
In dem kurzen Geplänkel mit dem sich zierenden Bundeswehrdisziplinaranwalt über die Frage der Zuständigkeit habe ich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er seiner Pflicht zur Dienstaufsicht nachzukommen habe. Mein Schreiben finden Sie hier (pdf). Der Wehrbeauftragte war bei dem gesamten Schriftverkehr nachrichtlich beteiligt.
Als ich nach einem Jahr immer noch keine Antwort erhalten hatte, habe ich mir am 7. Februar 2009 erlaubt, an die Erledigung zu erinnern:
Sehr geehrter Herr Bundeswehrdisziplinaranwalt, lieber Herr Gebken!
Am 15. Oktober 2007 hatte ich bei Ihnen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen
Wehrdisziplinaranwalt beim Streitkräfteamt, Herrn ORR X, eingelegt. Bis heute habe ich darauf
von Ihnen keine Antwort erhalten. Nun ist mir durchaus bekannt, dass Sie bei allen Vorwürfen
stets sehr sorgfältig ermitteln. Dennoch erschließt sich mir nicht so unbedingt, warum sich die
Ermittlungen in diesem Fall nunmehr über weit mehr als ein Jahr erstrecken. Ich hatte Ihnen in
meiner Beschwerde sehr dezidiert die gravierenden Rechtsverstöße des genannten Beamten dargestellt,
die letztlich die Vorgänge ausgelöst haben, die zu meiner vorzeitigen Zurruhesetzung führten.
Die Fakten sind eindeutig, und auch deren Bewertung dürfte einem kompetenten Juristen nicht allzu
schwer fallen. Sollten Sie dazu dennoch Hilfestellung benötigen, empfehle ich die Lektüre meiner
Verfassungsbeschwerde (pdf),
hier insbesondere Zur Begründetheit, Ziff. 4 u. 9).
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über Ihre bisherigen Erkenntnisse und Maßnahmen unterrichten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Ruwe
Nach weiteren mehr als 5 Wochen erhielt ich dann einen völlig nichtssagenden Bescheid aus dem BMVg,
gezeichnet durch den Unterabteilungsleiter II der Rechtsabteilung:
Die von Ihnen mit obigen Schreiben an den Bundeswehrdisziplinaranwalt gegen die Wehrdisziplinaranwaltschaft
des Streitkräfteamtes erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen Ihren Sohn sind
hinsichtlich der Tätigkeit sowohl von Regierungsdirektor X als auch des damaligen Leiters der Wehrdisziplinaranwaltschaft,
Herrn Leitenden Regierungsdirektor H., dienstaufsichtlich geprüft worden. Anlass zu Beanstandungen besteht nicht.
Vielmehr wurde stets der Erkenntnis- und Verfahrenslage sachgerecht gehandelt.
Wie dem inhaltsschweren Bescheid, an dem man fast anderthalb Jahre lang hart gearbeitet hatte, zu entnehmen ist, wurde Herr X für seine treuen Dienste in der Zwischenzeit befördert. Meine Antwort auf den Bescheid will ich Ihnen nicht vorenthalten:
Lieber Herr Schwierkus!
Wir kennen uns nun seit mehr als 20 Jahren. Über Ihr Schreiben bin ich außerordentlich irritiert. Zum einen wundert es mich,
dass ich nunmehr von Ihnen eine Antwort, die tatsächlich allerdings keine ist, auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom
15. Oktober 2007 gegen den seinerzeitigen Wehrdisziplinaranwalt beim Streitkräfteamt erhalte.
Meine Beschwerde hatte ich vor anderthalb Jahren zuständigkeitshalber an den Bundeswehrdisziplinaranwalt gerichtet, denn
Ihnen unterstehen ja nicht die Wehrdisziplinaranwaltschaften. Ich deute das Verfahren so, dass sich der Bundeswehrdisziplinaranwalt
vermutlich geweigert hat, einen solchen – in jeder Hinsicht unzutreffenden – Bescheid zu unterzeichnen. Zum anderen bin ich irritiert,
weil ein solcher Bescheid, der die von mir vorgetragenen Fakten völlig außer Acht lässt, darauf schließen lässt, dass jegliches
Schamgefühl abhanden gekommen sein muss, denn Ihr juristischer Sachverstand wird in den letzten Jahren ja nicht verkümmert sein.
Es macht mich ein wenig traurig, wenn Sie sich als ehemaliger Mitstreiter im BMVg in derartiger Weise in eine Sache einspannen lassen,
die nicht die Ihre sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jürgen Ruwe