Hintergrundinformationen
In dieser Rubrik versuche ich, den Fall Dieter/Ruwe nachvollziehbar zu dokumentieren. Unter „Chronologie der Ereignisse“ sind die Vorgänge, die zu meiner Entlassung geführt haben, im zeitlichen Zusammenhang dargestellt. Vorangestellt habe ich die Rolle von Generalinspekteur Schneiderhan in dieser Angelegenheit.
Die Darstellung der unterschiedlichen Verfahren und meine Verfassungsbeschwerde sind eher für den juristisch Interessierten gedacht, bieten allerdings auch dem Laien manchen Anlass zum Nachdenken.
General Dieter und ich wurden dem Bundespräsidenten, dem Parlament und der Öffentlichkeit gegenüber als "hohe Offiziere der Bundeswehr, die rechtsextremistischen Generalssohn schützen", bezeichnet, obwohl die Personalabteilung in einem Schreiben vom 23.11.2007 an Generalleutnant a.D. Dieter einräumt: „Seitens des BMVg - PSZ I 7 wurde der Sohn von GenLt a.D. Ruwe zu keiner Zeit als rechtsextremistisch orientiert bewertet.“ Diese Diskrepanz habe ich dem Minister in einem Schreiben am 24.12.2007 zur Kenntnis und weiteren Veranlsssung gegeben. Die Antwort ließ bis zum 14.03.2008 auf sich warten. Bearbeitungsdauer und Inhalt stehen in einem eklatanten Missverhältnis. Den Schriftverkehr hierzu finden Sie hier. In einem weiteren Schreiben vom 10.01.2008 habe ich den Minister mit dem rechtswidrigen Fehlverhalten seines Staatssekretärs in diesem Zusammenhang konfrontiert. Dieses Schreiben und meine Reaktion ist unter Staatssekretär eingestellt.
Um trotz der fehlenden Dokumentation im BMVg zu erfahren, wie die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses und der Wehrbeauftragte des Deutchen Bundestages in meiner Angelegenheit unterrichtet wurden, hatte ich an beide ein Auskunftsersuchen gerichtet (s. Stichwort "Bundestag" ). Unverständlicherweise lehnten jedoch beide Institutionen Auskünfte in einem laufenden Verfahren ab - gerade dafür brauchte ich aber die Informationen. Warum ich dieses Verhalten für skandalös halte, geht aus meinen Schreiben hervor. Dabei bin ich gegenüber dem Wehrbeauftragten etwas deutlicher geworden, denn es ist schließlich seine Aufgabe, rechtswidriges Handeln und Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung aufzudecken und nicht zu verschleiern.
Unter „Verfahren - Übersicht“ stelle ich die juristischen Schritte, mit denen ich versucht habe, zu meinem Recht zu kommen, im Überblick dar.
Die Ungereimtheiten in dem disziplinaren Vorgehen gegen mich sind unter „Disziplinarverfahren“ näher erläutert.
Leider hat auch der 2. Wehrdienstsenat in dem anschließenden Antragsverfahren mein Rechtsschutzbegehren unterlaufen. Einzelheiten dazu sind unter „Verfahren BVerwG“ dargestellt.
In diesem Verfahren hat das BMVg den 2. Wehrdienstsenat über die Zuständigkeiten im Personalwesen falsch unterrichtet. Dagegen habe ich mich nachträglich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bundesminister der Verteidigung gewandt. Der Bescheid zu dem schwerwiegenden Vorwurf, ein Oberstes Bundesgericht wissentlich getäuscht zu haben, war völlig inhaltsleer. Angesichts dieser peinlichen Reaktion des Ministeriums habe ich mich erneut mit einem Schreiben an Minister Dr. Jung gewandt. Den Schriftverkehr finden Sie hier .
Da ich die Argumentation des 2. Wehrdienstsenats für irrig hielt, habe ich am 22. Mai 2007 gegen die Feststellung eines Dienstvergehens Verfassungsbeschwerde eingelegt. Da sie ohne Anlagen 18 Seiten umfasst, ist sie hier in Auszügen dargestellt (Vf-Beschwerde) .
In meinem seit fast zwei Jahre laufenden Verfahren beim VerwG Köln, mit dem ich die Unrechtmäßigkeit meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand feststellen lassen will, findet am 21.12.2007 die Hauptverhandlung statt. Erst wenige Tage zuvor legt das BMVg - wie unter Aktuelles beschrieben, dem Gericht das Original der Ministervorlage zur Anwendung des § 50 Soldatengesetz vor. Juristisch Interessierten empfehle ich die Stellungnahme (pdf) meines Anwaltes dazu.