Dienstaufsichtsbeschwerde II gegen RL PSZ I 7 und AL PSZ
Herrn Bundesminister der Verteidigung
Dr. Franz-Josef Jung
BMVg
11055 Berlin
Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde II gegen den Leiter der Abteilung PSZ im BMVg, Herrn Dr. Wilmers, und gegen den RL PSZ I 7, Herrn Oberst Kretschmer
24. Dezember 2007
Sehr geehrter Herr Minister!
Ich bedauere sehr, dass ich Sie erneut mit einer Beschwerde über ein
schwerwiegendes Fehlverhalten hoher Mitarbeiter Ihres Hauses behelligen
muss. Dieses schwerwiegende Fehlverhalten wirkt sich zu meinem Nachteil
aus und beschwert mich daher persönlich.
Mit einer Vorlage des Referats PSZ I 7
vom 12.12.2005 - gezeichnet von Herrn Oberst Kretschmer, auf
Abteilungsleiterebene abgezeichnet von Herrn Dr.
Wilmers und Ihnen vorgelegt am 14.12.2005 -
hatte man Ihnen empfohlen, disziplinare Vorermittlungen gegen General
Dieter und mich anzuordnen. In dieser Vorlage wurden Sie in
schwerwiegender Weise getäuscht.
Man hatte darin – zu einem Zeitpunkt, als die beiden Betroffenen nicht
einmal wussten, dass Ihnen ein Dienstvergehen vorgeworfen wurde,
geschweige denn, dass sie dazu gehört worden wären - bereits die
Überlegung an Sie herangetragen, General Dieter und mich nach § 50 Soldatengesetz zu entlassen. Diese Empfehlung
wurde vor allem mit der möglichen Wirkung des Bekanntwerdens der
Vorwürfe in der Öffentlichkeit begründet. Da disziplinare Ermittlungen
gegen Soldaten dem Vertraulichkeitsschutz des §
9 der Wehrdisziplinarordnung unterliegen, ist für mich nicht erkennbar,
warum man Ihnen eine solche Gefahr überhaupt ausmalte; denn dies zeugt
schließlich von einem erstaunlich geringen Vertrauen in die eigene
Integrität.
Zunächst wollte man allerdings erst einmal Wirkung bei Ihnen
erzielen und benutzte die Formulierung „hochrangige Offiziere der
Bundeswehr, die rechtsextremistischen Generalssohn schützen“ –
wohlwissend, welche Reflexe dies bei Ihnen wie bei jedem anderen
politisch sensitiven Adressaten hervorrufen würde. Unterschlagen hatte
man Ihnen jedoch, dass das Referat PSZ I 7 zu
jenem Zeitpunkt wusste, dass es keinen „rechtsextremistischen
Generalssohn“ gab – jedenfalls keinen, der meinen Namen trägt. Dies
konnte ich einem Schreiben Ihres Hauses (BMVg – PSZ I 2) an Generalleutnant a.D. Dieter vom
23.11.2007 entnehmen. Darin wird eingeräumt: „Seitens BMVg – PSZ I 7 wurde der Sohn von GenLt
a.D. Ruwe zu keiner Zeit als rechtsextremistisch orientiert bewertet.“
Dennoch wurde der Topos „rechtsextremistischer Generalssohns“ in
perfider Weise in einer Ministervorlage ebendieses Referats vom
28.12.2005 erneut aufgegriffen, die Staatssekretär Dr.
Wichert als Grundlage für seine von Ihnen nicht gebilligte Unterrichtung
der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses und des Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages diente. Hierzu werde ich Ihnen gesondert
vorlegen.
Durch diese Unterrichtungen gelangte der Topos des „rechtsextremistischen Generalssohns“ erstmalig aus Ihrem Haus heraus. Er fand sich später – so MdB Arnold – bei einem „großen Kreis von Wissenden“ im Parlament wieder und gelangte schließlich – auf welchem Weg auch immer – an den Spiegel und damit in die breite Öffentlichkeit.
Auch die Medien berichteten seinerzeit ausführlich über den „rechtsextremistischen Generalssohn“. Meine wiederholten Hinweise, dass mein Sohn nicht einen Hauch an Sympathie für rechtsextremistisches Gedankengut hege, wurde von vielen als eine - bei einem Vater vielleicht verständliche - Schutzbehauptung abgetan. Solche Medienberichte aus dem Frühjahr 2006, in denen mein Sohn mit diesem Vorwurf behaftet wird, befinden sich noch heute in großer Zahl im Internet.
Ihr Haus ist diesem Vorwurf zu keiner Zeit entgegengetreten, obwohl er aus dem BMVg heraus an die Öffentlichkeit gelangt war. Es wurde – hilfsweise - auch keiner der Zwischenvorgesetzten beauftragt, sich schützend vor den jungen Leutnant zu stellen. Bis heute hat sich bei ihm niemand für diese Angelegenheit entschuldigt oder auch nur ein Wort des Bedauerns ausgesprochen. Auch dies ist denselben Verantwortlichen anzulasten, die Sie seinerzeit mit der Wendung „rechtsextremistischer Generalssohn“ unabhängig vom Wahrheitsgehalt in grob irreführender Weise unterrichtet haben. Ich halte es für unerträglich, wenn solche Mitarbeiter Schlüsselfunktionen in der für das Personal der Bundeswehr zuständigen Abteilung bekleiden.
Ich bin sicher, dass Sie dieser Angelegenheit, in der Sie selbst in schwerwiegender Weise getäuscht wurden, die aber auch mich und meinen Sohn nach wie vor in unerträglicher Weise belastet, in angemessener Weise nachgehen und meiner Beschwer abhelfen werden.
Ihnen und Ihren Angehörigen sowie den Mitarbeitern des BMVg wünsche ich ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gutes und erfolgreiches Jahr 2008.
Mit freundlichen Grüßen
stets Ihr Jürgen Ruwe
Antwort:
Am 14. März 2008 erhalte ich hierauf den außerordentlich erhellenden
Bescheid
(als pdf-Datei)
,
mein Vorbringen sei geprüft worden, es gebe keinen Anlass zu Beanstandungen.
Das ist die stereotype Formulierung auf all meine schwerwiegenden und
ausführlich begründeten Vorwürfe an die Adresse des Hauses.
Unterschrieben ist der Bescheid wie die meisten Antworten auf meine
Eingaben - diesmal allerdings ohne den üblichen Zusatz "In
Vertretung" - vom Staatssekretär für Haushalt und Rüstung. Dies ist
seit einigen Monaten ein mir gut bekannter und geschätzter ehemaliger
Mitstreiter im Ministerium. Das ist schon enttäuschend; denn man weiß
eigentlich nicht, ob man über eine solche Antwort eher lachen oder
weinen sollte.