Kein Mensch auf der ganzen Welt
kann die Wahrheit verändern.
Man kann sie nur suchen
sie finden und ihr dienen.
Die Wahrheit ist an jedem Ort.

Dietrich Bonhoeffer

Dienstaufsichtsbeschwerde II gegen RL PSZ I 7 und AL PSZ

Herrn Bundesminister der Verteidigung
Dr. Franz-Josef Jung
BMVg
11055 Berlin

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde II gegen den Leiter der Abteilung PSZ im BMVg, Herrn Dr. Wilmers, und gegen den RL PSZ I 7, Herrn Oberst Kretschmer

24. Dezember 2007

Sehr geehrter Herr Minister!
Ich bedauere sehr, dass ich Sie erneut mit einer Beschwerde über ein schwerwiegendes Fehlverhalten hoher Mitarbeiter Ihres Hauses behelligen muss. Dieses schwerwiegende Fehlverhalten wirkt sich zu meinem Nachteil aus und beschwert mich daher persönlich.

Mit einer Vorlage des Referats PSZ I 7 vom 12.12.2005 - gezeichnet von Herrn Oberst Kretschmer, auf Abteilungsleiterebene abgezeichnet von Herrn Dr. Wilmers und Ihnen vorgelegt am 14.12.2005 - hatte man Ihnen empfohlen, disziplinare Vorermittlungen gegen General Dieter und mich anzuordnen. In dieser Vorlage wurden Sie in schwerwiegender Weise getäuscht.
Man hatte darin – zu einem Zeitpunkt, als die beiden Betroffenen nicht einmal wussten, dass Ihnen ein Dienstvergehen vorgeworfen wurde, geschweige denn, dass sie dazu gehört worden wären - bereits die Überlegung an Sie herangetragen, General Dieter und mich nach § 50 Soldatengesetz zu entlassen. Diese Empfehlung wurde vor allem mit der möglichen Wirkung des Bekanntwerdens der Vorwürfe in der Öffentlichkeit begründet. Da disziplinare Ermittlungen gegen Soldaten dem Vertraulichkeitsschutz des § 9 der Wehrdisziplinarordnung unterliegen, ist für mich nicht erkennbar, warum man Ihnen eine solche Gefahr überhaupt ausmalte; denn dies zeugt schließlich von einem erstaunlich geringen Vertrauen in die eigene Integrität.

Zunächst wollte man allerdings erst einmal Wirkung bei Ihnen erzielen und benutzte die Formulierung „hochrangige Offiziere der Bundeswehr, die rechtsextremistischen Generalssohn schützen“ – wohlwissend, welche Reflexe dies bei Ihnen wie bei jedem anderen politisch sensitiven Adressaten hervorrufen würde. Unterschlagen hatte man Ihnen jedoch, dass das Referat PSZ I 7 zu jenem Zeitpunkt wusste, dass es keinen „rechtsextremistischen Generalssohn“ gab – jedenfalls keinen, der meinen Namen trägt. Dies konnte ich einem Schreiben Ihres Hauses (BMVg – PSZ I 2) an Generalleutnant a.D. Dieter vom 23.11.2007 entnehmen. Darin wird eingeräumt: „Seitens BMVg – PSZ I 7 wurde der Sohn von GenLt a.D. Ruwe zu keiner Zeit als rechtsextremistisch orientiert bewertet.“
Dennoch wurde der Topos „rechtsextremistischer Generalssohns“ in perfider Weise in einer Ministervorlage ebendieses Referats vom 28.12.2005 erneut aufgegriffen, die Staatssekretär Dr. Wichert als Grundlage für seine von Ihnen nicht gebilligte Unterrichtung der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses und des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages diente.
Hierzu werde ich Ihnen gesondert vorlegen.

Durch diese Unterrichtungen gelangte der Topos des „rechtsextremistischen Generalssohns“ erstmalig aus Ihrem Haus heraus. Er fand sich später – so MdB Arnold – bei einem „großen Kreis von Wissenden“ im Parlament wieder und gelangte schließlich – auf welchem Weg auch immer – an den Spiegel und damit in die breite Öffentlichkeit.

Auch die Medien berichteten seinerzeit ausführlich über den „rechtsextremistischen Generalssohn“. Meine wiederholten Hinweise, dass mein Sohn nicht einen Hauch an Sympathie für rechtsextremistisches Gedankengut hege, wurde von vielen als eine - bei einem Vater vielleicht verständliche - Schutzbehauptung abgetan. Solche Medienberichte aus dem Frühjahr 2006, in denen mein Sohn mit diesem Vorwurf behaftet wird, befinden sich noch heute in großer Zahl im Internet.

Ihr Haus ist diesem Vorwurf zu keiner Zeit entgegengetreten, obwohl er aus dem BMVg heraus an die Öffentlichkeit gelangt war. Es wurde – hilfsweise - auch keiner der Zwischenvorgesetzten beauftragt, sich schützend vor den jungen Leutnant zu stellen. Bis heute hat sich bei ihm niemand für diese Angelegenheit entschuldigt oder auch nur ein Wort des Bedauerns ausgesprochen. Auch dies ist denselben Verantwortlichen anzulasten, die Sie seinerzeit mit der Wendung „rechtsextremistischer Generalssohn“ unabhängig vom Wahrheitsgehalt in grob irreführender Weise unterrichtet haben. Ich halte es für unerträglich, wenn solche Mitarbeiter Schlüsselfunktionen in der für das Personal der Bundeswehr zuständigen Abteilung bekleiden.

Ich bin sicher, dass Sie dieser Angelegenheit, in der Sie selbst in schwerwiegender Weise getäuscht wurden, die aber auch mich und meinen Sohn nach wie vor in unerträglicher Weise belastet, in angemessener Weise nachgehen und meiner Beschwer abhelfen werden.

Ihnen und Ihren Angehörigen sowie den Mitarbeitern des BMVg wünsche ich ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gutes und erfolgreiches Jahr 2008.

Mit freundlichen Grüßen
stets Ihr Jürgen Ruwe

Antwort:
Am 14. März 2008 erhalte ich hierauf den außerordentlich erhellenden Bescheid (als pdf-Datei) , mein Vorbringen sei geprüft worden, es gebe keinen Anlass zu Beanstandungen. Das ist die stereotype Formulierung auf all meine schwerwiegenden und ausführlich begründeten Vorwürfe an die Adresse des Hauses. Unterschrieben ist der Bescheid wie die meisten Antworten auf meine Eingaben - diesmal allerdings ohne den üblichen Zusatz "In Vertretung" - vom Staatssekretär für Haushalt und Rüstung. Dies ist seit einigen Monaten ein mir gut bekannter und geschätzter ehemaliger Mitstreiter im Ministerium. Das ist schon enttäuschend; denn man weiß eigentlich nicht, ob man über eine solche Antwort eher lachen oder weinen sollte.