Chronologie der Ereignisse - Auszug
Nach Vorfällen in der Wohngemeinschaft meines Sohnes an der Bundeswehr-Universität in HH beschwert er sich förmlich gegen einen Kameraden wegen Telephonterrors sowie personenbezogener rassistischer und frauenfeindlicher Äußerungen.
Mein Sohn erfährt im Zuge seiner Vernehmung als Zeuge, dass aus dem Kreis seines Kontrahenten Gegenvorwürfe erhoben worden seien.
Mein Sohn bemüht sich mehrfach erfolglos, zu diesen Vorwürfen angehört zu werden.
Der Wehrdisziplinaranwalt des Streitkräfteamtes (WDA/SKA) teilt meinem Sohn schriftlich vier Vorwürfe mit.
Gen Dieter bittet mich zu einem Gespräch, in dem er mir mitteilt, es liege eine
Meldung des SKA mit Vorwürfen gegen meinen Sohn vor. Er prüfe, ob er angesichts
der rechtsextremistischen Vorwürfe und wegen der verwandtschaftlichen Beziehungen
zu mir nicht die Leitung des Hauses darüber unterrichten müsse.
Ich lege General Dieter dar, dass mir mein Sohn über den gesamten Vorgang
fortlaufend berichtet hat. Vor einigen Wochen seien ihm schriftlich die gegen ihn
erhobenen Vorwürfe eröffnet worden, die er mir gegenüber jedoch in überzeugender
Weise widerlegt habe. Von einem „Sieg Heil-Vorwurf“ hörte ich allerdings zum
ersten Mal. Meine Frage, ob mein Sohn davon wisse, kann General Dieter nicht
beantworten. Er gehe aber davon aus; denn sonst hätte man diesen Vorwurf ja nicht
ans Ministerium melden können. Meinen empörten Hinweis, dass mein Sohn trotz
mehrfacher Bemühungen bisher überhaupt nicht zu den Vorwürfen gehört worden ist,
nimmt General Dieter mit Befremden zur Kenntnis.
...Danach informiert General Dieter den Generalinspekteur, General Wolfgang
Schneiderhan, über den Gesprächsverlauf sowie über meine Betroffenheit und
Irritation über das Verhalten des WDA/SKA. Er bringt zum Ausdruck, dass er
beabsichtige, mir die Meldung des Streitkräfteamtes zu überlassen, damit ich für
das Gespräch mit meinem Sohn eine Grundlage hätte. Der Generalinspekteur hält
dieses Vorgehen für zweckmäßig und hat keine Einwände.
Am Nachmittag übergibt mir General Dieter (während einer Tagung) eine Kopie der
Meldung des Streitkräfteamtes. Als ich das Papier überfliege, stelle ich fest,
dass darin die Vorwürfe gegen meinen Sohn, zu denen er trotz seiner mehrfachen
Bemühungen seit Monaten nicht gehört worden war, als erwiesene Tatsachen
dargestellt werden. Zudem weicht der Sachverhalt in entscheidenden Fragen von
dem ab, was mir mein Sohn berichtet hatte. Die Meldung beinhaltete in jedem
Fall grobe Verstöße gegen die Ermittlungsgrundsätze der Wehrdisziplinarordnung.
Mein Sohn wird endlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vernommen. Er spricht
den WDA auf die fehlerhafte Darstellung in dessen Meldung an und fragt, wie man
eine solche Meldung vorlegen könne, ohne dass der Betroffene Gelegenheit gehabt
habe, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Der WDA ist offenbar pikiert.
Mein Sohn legt dem WDA dar, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen aus ihrem
Zusammenhang heraus nur bei böswilliger Betrachtung hätten missverstanden werden
können. Er geht - wie ich - davon aus, dass die
Angelegenheit damit erledigt ist.
Das Verfahren wird von dem Wehrdisziplinaranwalt über anderthalb Jahre verschleppt. Die von meinem Sohn benannten Entlastungszeugen werden - von einer Ausnahme abgesehen - erst im Mai 2007 (!) vernommen. Der Vorwurf der "Sieg Heil, Kameraden"-Äußerung, der sich unschwer innerhalb weniger Tage oder höchstens Wochen hätte überprüfen lassen, wird erst im Mai 2007 fallen gelassen.