Aktuelles
Etliche Besucher meiner Seite beklagen, dass ich mich nur noch selten zu aktuellen Fragen der Bundeswehr äußere. Tatsächlich habe ich mich in dieser Hinsicht zurückgehalten, nachdem mit Minister Jung, Staaatssekretär Dr. Wichert und Generalinspekteur Schneiderhan die Hauptverantwortlichen für gravierende Fehlentwicklungen, die nun eine radikale Neuausrichtung der Bundeswehr erfordern, ihre Ämter aufgeben mussten. Auch wenn mir nicht alle Entscheidungen zur neuen Struktur plausibel oder gar zwingend erscheinen, verdienen die neuen Amtsinhaber und ihre Pläne m.E. einen Vertrauensvorschuss. Und wenn man selbst bereits etliche Jahre im Ruhestand ist, fehlt trotz vieler Gespräche mit aktiven Soldaten manchmal vielleicht auch die Nähe zu den aktuellen Problemen der Truppe. Die offenkundige – und teilweise auch nachvollziehbare – Hemmung aktiver Soldaten, Klartext zu reden, fordert allerdings dennoch zu einem gelegentlichen Kommentar aktueller Geschehnisse heraus.
Dazu gehört die Meldung in verschiedenen Printmedien, Ex-Staatssekretär Dr. Wichert sei als Berater des BMVg in den „Beirat Innere Führung“ berufen worden. Dass jemand, der die erheblichen Strukturmängel der Bundeswehr sowie viele Fehlsteuerungen für den Einsatz, insbesondere auch die lange Zeit unbefriedigende Rechtssituation unserer Soldaten, in hohem Maße mitzuverantworten hat, nun als Berater an deren Beseitigung mitwirken soll, erstaunt mich schon. Noch mehr erstaunt mich, dass er dies als Mitglied des Beirats Innere Führung tun soll, da er durch besondere Kompetenzen auf diesem Feld bisher wenig aufgefallen war. Ich empfehle dazu die Lektüre insbesondere der letzten beiden Absätze in meinem Beitrag „Wer führen will, muss die Menschen mögen“.
Etliche Medien berichten heute über den Abschlussbericht des Kundus-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Mehrheit der Abgeordneten sieht darin den früheren Verteidigungsminister zu Guttenberg von dem Vorwurf entlastet, er habe die Trennung vom damaligen Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Wichert fälschlicherweise damit begründet, dass die beiden Informationen zurückgehalten hätten. Wichert und Schneiderhan wird vielmehr in dem Abschlussbericht eine „kritikwürdige Auffassung der Informationspflichten“ vorgeworfen. Gegen diese Bewertung hat sich nun der ehemalige Verteidigungsminister Volker Rühe gewandt. Die Schuldzuweisung in dem Bericht sei „unanständig“ gegenüber Wichert und Schneiderhan. Wichert habe sechseinhalb Jahre als Staatssekretär für ihn gearbeitet; er habe ihm „keinen Halbsatz vorenthalten.“
Diese Aussage entbehrt gleich in mehrfacher Hinsicht der Logik:
1. Wie kann man wissen, dass einem zu keiner Zeit etwas vorenthalten wurde? Man kann allenfalls feststellen, dass einem nicht bekannt geworden ist,
dass etwas vorenthalten wurde.
2. Selbst wenn die Behauptung Minister Rühes zuträfe, kann daraus nicht gefolgert werden, dass auch keinem Anderen von Staatssekretär Wichert
etwas vorenthalten wurde.
Wie ich aus persönlichem Erleben weiß, sind tatsächlich sowohl die Feststellung Minister a.D. Rühes als auch seine daraus abgeleitete Folgerung
falsch.
Staatssekretär Dr. Wichert hat Minister Rühe z.B. im Jahr 1996 meine Bewertung zur Stationierung des Heeres vorenthalten. Darin hatte ich ausgeführt, dass angesichts der damaligen Umfangsreduzierung das Heer aus betriebswirtschaftlichen, infrastrukturellen, organisatorischen und Ausbildungsgründen auf ca. 60 bis 70 Standorte verzichten wolle. Hätte der Minister diese Bewertung zur Kenntnis erhalten, hätte er nicht die Entscheidung treffen können, lediglich 6 Standorte aufzugeben – mit der Folge, dass in den verbleibenden Kasernen im Westen unserer Republik in den folgenden Jahren die äußerst begrenzten Haushaltsmittel teilweise nicht einmal zur Bestandserhaltung der Infrastruktur ausreichten, sondern dem Verfallschutz gewidmet werden mussten.
Statssekretär Dr. Wichert hat später kurz nach seiner erneuten Berufung im Jahr 2006 Minister a.D. Jung die an diesen gerichtete Vorlage der Personalabteilung zur Entlassung der Generalleutnante Dieter und Ruwe vorenthalten und es vorgezogen, dem Minister mündlich vorzutragen. Dabei sind nicht nur „Halbsätze“ unterschlagen worden. Wie mir berichtet wurde, soll Minister Dr. Jung darüber im Nachhinein nicht beglückt gewesen sein. Fazit: Der versuchte Entlastungsangriff Minister a.D. Rühes zugunsten zweier ehemaliger Mitarbeiter geht ins Leere.
Die geschilderten Sachverhalte sind keine Ausnahmetatbestände sondern exemplarisch für ein Informationsverhalten, das nicht selten von Insidern mit Tricksen, Tarnen, Täuschen beschrieben wurde. Mehr dazu findet sich in meinem Beitrag zur Entlassung von Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Dr. Wichert vom November 2009. Ich jedenfalls teile die Meinung der Mehrheit des Kundus-Untersuchungsausschusses, dass die Herren Wichert und Schneiderhan ihrer Informationspflicht gegenüber dem damaligen neuen Minister nicht angemessen nachgekommen sind.
Hans-Heinrich Dieter hat sich auf seiner Website und in einem Kommentar in der FAZ ähnlich geäußert.
Vor wenigen Tagen hat das BMVg seine Planungen für die neue Organisationsstruktur des Ministeriums vorlegt. Sie sind unter der Leitung eines
Staatssekretärs erarbeitet worden, der das Haus und die Bundeswehr erst seit wenigen Monaten kennt. Diesen Strukturentwurf halte ich - zurückhaltend
formuliert - für wenig gelungen. Insbesondere die Spitzengliederung weicht erheblich von den Vorschlägen der Weise-Kommission ab und ist aus meiner
Sicht nicht zielführend. Nach Presseberichten hat auch das Kanzleramt daran bereits scharfe Kritik geübt - zu recht, wie ich meine.
Der Generalinspekteur wird auf eine Rolle als militärischer Oberbefehlshaber reduziert. Seine Kompetenzen im Bereich der Bundeswehrplanung und
der Militärpolitik werden deutlich beschnitten. Offenbar ging es darum, den militärischen Einfluss im BMVg möglichst gering zu halten.
Eine solche sehr weit reichende Entscheidung für die Bundeswehr verdiente es, in Parlament und Öffentlichkeit intensiv und mit Sachverstand diskutiert
zu werden. Ich hoffe auch, dass sich das Kanzleramt mit seiner Kritik nicht abspeisen lässt und sich Minister zu Guttenberg persönlich ausreichend
mit den Konsequenzen dieses Strukturentwurfs befasst.
Zu dieser Thematik habe ich mich auch im
Blog
des FAZ-Korrespondenten Stephan Löwenstein und im außen- und sicherheitspolitischen
Blog
der FDP Rheinland-Pfalz geäußert. Auch Hans-Heinrich Dieter hält die
Bundeswehrreform
für keinen großen Wurf.
Was die weitere Strukturplanung angeht, sollten wir uns angesichts der Sparauflagen auch künftig noch auf einiges gefasst machen. Um zu verstehen, was die verwendete Terminologie tatsächlich bedeutet, braucht man gelegentlich eine Übersetzungshilfe. Wie ich festgestellt habe, ist uns unser britischer Verbündeter dabei um einiges voraus. Ein freundlicher niederländischer Kamerad hat mich auf diese Staff Guidance on Defence Restructuring (als pdf) aufmerksam gemacht, die dafür außerordentlich hilfreich sein könnte.
Fast fünf Jahre nach meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, aus dem inzwischen ein endgültiger geworden ist, wollte ich mich zu Fragen der
Bundeswehrstruktur eigentlich nicht mehr äußern, zumal das Verteidigungsressort mit Minister K.T. zu Guttenberg wieder eine politische Leitung und mit
General Volker Wieker wieder eine militärische Führung hat, die Vertrauen verdienen. Vor wenigen Wochen hat die vom Minister eingesetzte Strukturkommission
ihren Bericht vorgelegt. Er enthält sehr weitreichende Vorschläge zur Reform der Bundeswehr und des BMVg. Viele Empfehlungen halte ich für zielführend,
andere erscheinen mir weniger überzeugend.
Die Kommission stellt zu recht fest, dass gewichtige politische Richtungsentscheidungen wie die Bundeswehrreform öffentlich diskutiert und von einem
breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden müssen. Da von einer solchen Diskussion bisher wenig zu vernehmen ist, habe ich meine Zurückhaltung
abgelegt und möchte mit einigen kritischen
Anmerkungen
dazu beitragen, eine solche Diskussion anzustoßen. Für Kommentare bin ich dankbar.
Zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gibt es seit kurzem ein außerordentlich lesenswertes Buch von Marc Lindemann, in dem er nicht nur eigene
Erfahrungen aus zwei Einsätzen als Offizier der Bundeswehr in diesem Land einbringt, sondern sie zugleich sehr kenntnisreich in einen angemessenen
militär- und sicherheitspolitischen Kontext stellt.
„Unter Beschuss“
- so der Titel des Buches - ragt aus den bisherigen Veröffentlichungen zum Afghanistan-Einsatz deutlich heraus. Wer sich ein ungeschminktes Bild von
der Lage in dem Land machen möchte, dem ist die Lektüre dieses Buch sehr zu empfehlen.
Die gestrige Befragung des Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg im Kunduz-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird in WELT-online unter der Überschrift „Absurdistan im Untersuchungsausschuss“ kommentiert. Eine treffliche Beschreibung.
Anstatt sich den relevanten Fragen des Afghanistan-Einsatzes zu stellen, geht die Opposition der Frage nach, warum Minister zu Guttenberg seine ursprüngliche Bewertung des Luftangriffs in Kunduz korrigiert und seine wichtigsten Berater entlassen hat. Die Logik in der Kritik an zu Guttenbergs Verhalten erschließt sich dem unbefangenen Betrachter nicht. In seiner ursprünglichen Einschätzung des Luftangriffs war der Minister kurz nach seinem Amtsantritt verständlicherweise der fachlichen Beratung durch den Generalinspekteur und den zuständigen Staatssekretär gefolgt. Er hat dann, als er sich ein eigenes Bild machen konnte, seine Bewertung korrigiert. Diese neue Bewertung des Ministers wird offenbar auch von den Oppositionsparteien geteilt. Nun wird aber nicht hinterfragt, wieso General a.D. Schneiderhan und Staatssekretär Dr. Wichert zu ihrer - aus Sicht des Parlaments falschen - Bewertung kommen konnten und den Minister entsprechend beraten haben, sondern warum der Minister sein Vertrauen in sie verloren hat. Es waren just diese beiden Herren, die sich seit Jahren maßgeblich an der unerträglichen Schönfärberei des Konfliktes beteiligt haben, die erst durch Minister zu Guttenberg beendet wurde. Dafür gebührt ihm nicht Kritik, sondern Anerkennung.
Warum die Opposition so handelt, weiß man. Sie will daraus parteipolitisch Kapital schlagen und einen vielversprechenden neuen Minister gleich zu Beginn seiner
Amtszeit zurückstutzen. Wundern muss man sich allerdings über die Unbedarftheit vieler Journalisten. Anstatt die Verlogenheit und Irrelevanz der gegenwärtigen
Diskussion aufzudecken, plappern sie die Argumente von Parteipolitikern nach, anstatt die wirklich relevanten Fragen zu stellen:
Wie konnte es zu den grandiosen politischen Fehleinschätzungen im Laufe dieses Konfliktes kommen (siehe hierzu
„Der Afghanistan-Einsatz“)?
Warum hat sich das Parlament über Jahre hinweg hinsichtlich des Charakters des Einsatzes täuschen lassen?
Wer war für die falsche militärische Lagebeurteilung zuständig?
Wer trägt für die unzureichende personelle und materielle Ausstattung unserer Truppe die Verantwortung?
Und nicht zuletzt: Ist die neue Konzeption für den Einsatz angesichts der sehr begrenzten Kräfte und Mittel wirklich geeignet, ihn in überschaubarer Zeit zumindest
halbwegs erfolgreich abschließen zu können?
Dieser Untersuchungsausschuss markiert wahrlich keine Sternstunde des Parlamentarismus. Wenn er sich den skizzierten relevanten Fragen nicht stellen will, sollte er sich so schnell wie möglich auflösen und nicht unnütz die Arbeitskapazitäten binden, die dringend benötigt werden, um die Einsatzbedingungen der Truppe im Einsatz so schnell wie möglich zu verbessern.
Das Verhalten des Untersuchungsausschusses wird auch im Afghanistan-Blog und bei Hans-Heinrich Dieter kommentiert.
Alle Medien berichten heute breit über die gestrige Anhörung des ehemaligen Generalinspekteurs Schneiderhan und des Staatssekretärs a.D. Wichert im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Viele Kommentare dazu sind aus meiner Sicht nicht nachzuvollziehen.
Insgesamt kann man nur den Kopf darüber schütteln, mit welchen Themen sich der Ausschuss befasst. Die wirklich relevanten Fragen spielen
offensichtlich keine Rolle:
Wie konnte es zu den grandiosen politischen Fehleinschätzungen im Laufe dieses Konfliktes kommen (s.
„Der Afghanistaneinsatz – oder wie man einen Karren an die Wand fährt“) ?
Warum hat sich das Parlament über Jahre hinweg hinsichtlich des Charakters des Einsatzes täuschen lassen? Wer war für die falsche militärische Lagebeurteilung
zuständig? Wer hat an der unsäglichen Beschönigung des Konfliktes seit Jahren mitgewirkt? Wer trägt für die unzureichende personelle und materielle Ausstattung
unserer Truppe die Verantwortung? Und nicht zuletzt: Mit welchem strategischen Ansatz soll der Einsatz weitergeführt werden, damit man ihn irgendwann
zumindest halbwegs erfolgreich abschließen kann?
Stattdessen fokussiert sich ein Teil des Ausschusses auf die völlig nachrangige Frage, ob der ehemalige Generalinspekteur dem neuen Minister, der
mit all dem vorher nicht befasst war, Informationen vorsätzlich vorenthalten oder ihn vielleicht nur unzureichend informiert hat. Dabei ist all das
unerheblich; denn General a.D. Schneiderhan hat in seiner Aufgabe seit Jahren versagt. Seine Entlassung eröffnet endlich die Chance, die fundamentalen
Defizite in der Bundeswehr anzugehen und hoffentlich bald abzubauen. Für seine schnelle Entscheidung verdient Minister zu Guttenberg keine Kritik,
sondern Lob. Sie war eine Wohltat für die Bundeswehr.
Noch mehr als über die Politik, bei der man zumindest weiß, warum sie so handelt, nämlich um daraus parteipolitisch Kapital zu schlagen und einen
vielversprechenden neuen Minister gleich zu Beginn seiner Amtszeit zurückzustutzen, muss man sich über die Unbedarftheit vieler Journalisten in
diesem Zusammenhang wundern. Anstatt die Verlogenheit und Irrelevanz der gegenwärtigen Diskussion aufzudecken, plappern sie, ohne vorher das Gehirn
einzuschalten, die Argumente von Parteipolitikern nach. Es kann doch niemand ernsthaft glauben, General a.D. Schneiderhan habe in der Bewertung des
Falles Kundus dem neuen Minister zur Vorsicht geraten. Zum ersten Mal im Laufe seiner langen Amtszeit hatte er in einer Frage klar Position
bezogen, um zumindest einen Rest an Reputation bei der Truppe zu retten. Danach brauchte er jedoch dringend eine gleichgerichtete Aussage des neuen
Ministers, um selbst wieder aus der politischen Schusslinie zu kommen. Manchmal hilft bei der Bewertung von Sachverhalten die einfache Frage „Cui bono?“.
Die sollte man eigentlich auch als Journalist beantworten können.
Zu diesem Thema hat sich auch Hans-Heinrich Dieter unter
„Schlechter Berater oder Listiger Schwabe?“
geäußert.
Im Mai steht im Bundestag die Wahl des Wehrbeauftragten heran. An sich schien die Sache klar: Die Koalitionsvereinbarungen sehen vor, der FDP das Vorschlagsrecht dafür zu überlassen. Erstaunlicherweise hat sich nun vor wenigen Tagen MdB Polenz (CDU) in der Bildzeitung zu Wort gemeldet und empfohlen, den derzeitigen Amtsinhaber Robbe für eine weitere Amtszeit zu wählen, er habe gute Arbeit geleitet. So sehr ich Herrn Polenz wegen seiner sachkundigen Beiträge zur sicherheitspolitischen Debatte schätze, mit seiner Einschätzung des derzeitigen Wehrbeauftragten liegt er meines Erachtens daneben.
Ein Wehrbeauftragter, der Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung nicht verfolgt, wenn es ihm politisch nicht opportun erscheint, ist für dieses Amt nicht geeignet. Herr Robbe hat dies mehrfach getan – übrigens nicht nur im Fall der Generale Dieter und Ruwe, in dem seine unwürdige Rolle hinlänglich dokumentiert ist. Er hat bis heute – auch in den Augen etlicher seiner Mitarbeiter – den Rollenwechsel von einem Parteipolitiker zu einem unabhängigen Sachwalter der Interessen der Soldaten der Bundeswehr nicht vollzogen. Das aktuell gerade heftig diskutierte Thema der entwürdigenden Aufnahmerituale hat er, bevor die Sachverhalte auch nur annähernd geklärt waren, in die Öffentlichkeit gebracht, weil er für seine Kampagne zur Wiederwahl öffentliche Aufmerksamkeit benötigte. Während er im Verteidigungsausschuss die Vorwürfe bereits stark relativieren musste, heizt er die Diskussion über die Medien weiter an. Dabei wird unterschlagen, dass sich – soweit mir bekannt ist – alle aktuellen Fälle unter Mannschaftsdienstgraden außerhalb militärischer Liegenschaften und ohne Beteiligung von Vorgesetzten abgespielt haben. Wer in diesem Zusammenhang die gesamte Bundeswehr in ein schlechtes Licht rückt, weil er sich davon einen persönlichen Vorteil verspricht, disqualifiziert sich selbst.
Die FDP verfügt – das ist für eine der kleineren Parteien nicht selbstverständlich – zumindest über zwei ausgezeichnete Kandidaten für das Amt des Wehrbeauftragten. Dass MdB Elke Hoff, deren Name in diesem Zusammenhang mehrfach erwähnt wurde, eine vorzügliche Besetzung wäre, steht auch für mich außer Frage. Die FDP wäre schlecht beraten, wenn sie sich das Vorschlagsrecht für diese Aufgabe wieder aus der Hand nehmen ließe.
Generalleutnant a.D. Hans-Heinrich Dieter hat den Vorgang im Blog „Außen- und Sicherheitspolitik“ der FDP Rheinland-Pfalz kommentiert.
In der Afghanistan-Konferenz in der vergangenen Woche in London sollten die Weichen zur Stabilisierung des Landes neu gestellt werden.
Deutschland war durch Außenminister Westerwelle vertreten, der sich von den Ergebnissen der Tagung eine Wende in der Entwicklung des
Landes erhofft. Ob die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich ausreichend sind, ist sehr zu bezweifeln. Wenn es jedoch nicht gelingt, eine
erneute Talibanherrschaft über das Land zu verhindern, stellt man alle bisher erreichten Aufbauleistungen in Frage, überlässt die
afghanische Bevölkerung entgegen aller Versprechungen ihrem Schicksal, beschädigt die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit von UNO, NATO
und EU nachhaltig und lässt die Region einschließlich der Nuklearmacht Pakistan in ein sicherheitspolitisches Chaos taumeln.
In meinem Beitrag "Der
Afghanistan-Einsatz
- oder wie man einen Karren an die Wand fährt" stelle ich dar, welche Fehler und Versäumnisse die Entwicklung der vergangenen acht Jahre
geprägt haben und welche Aussichten bestehen, die Lage noch zu wenden. Der Beitrag ist auch im Blog
"Außen- und Sicherheitspolitik"
veröffentlicht worden.
Unter der Überschrift „Ein deutsches Verbrechen“ berichtet der Spiegel heute auf 22 Seiten über den Luftangriff in Kunduz vom
September des vergangenen Jahres und seine Folgen. Ein Dutzend Journalisten waren an den Recherchen beteiligt. Augenzeugen kommen
zu Wort, man erfährt nicht nur, was sie gesagt, sondern was sie gedacht haben. Über weite Strecken liest sich der Bericht wie ein
Kriminalroman. „Nicht schlecht gemacht“ ist der erste Eindruck. Bei genauerem Hinsehen verändert sich die Bewertung hin zu „geschickt
gemacht“, bis sich nach einigem Nachdenken die Erkenntnis einstellt, dass Tatsachen und Fiktion munter miteinander verknüpft wurden, um
die beabsichtigte Wirkung zu erzielen. Im Epilog werden zwar einige richtige Fragen aufgeworfen, andere – ebenso wichtige – jedoch
ausgelassen, weil sie offenbar in den Plot der Story nicht hineinpassten:
Wie war es möglich, dass die politische Rhetorik zum Afghanistan-Einsatz in Berlin und die Realität vor Ort meilenweit auseinanderklafften?
Haben der Bundesminister der Verteidigung, der beamtete Staatssekretär und der ehemalige Generalinspekteur das Parlament über den
Charakter der Auseinandersetzung wissentlich getäuscht oder waren sie selbst blind gegenüber der Wirklichkeit? Beides wäre schlimm. Man muss
sich auch fragen, warum sich die Abgeordneten des Verteidigungsausschusses trotz häufiger Besuche bei der Truppe im Einsatz eigentlich
täuschen ließen? Und schließlich hätte man auch untersuchen können, welchen Beitrag die Medien geleistet haben, um die politische
Schönfärberei zu entlarven.
Das alles war offenbar nicht opportun. Journalistisch erscheint daher Etliches in dem Artikel fragwürdig, schriftstellerisch ist er aber
durchaus gekonnt gemacht. Der „Bericht“ wäre allerdings im Feuilleton besser aufgehoben. Unter dem Titel
„Ein deutsches Verbrechen – oder wie
erziele ich die auflagensteigernde Aufmerksamkeit“
erlaube ich mir einige Anmerkungen zu dem genannten Beitrag.
Mit meinem Beitrag zum erforderlichen „Klimawandel“ in der Bundeswehr wollte ich die Kommentierung der Entlassung Staatssekretär Dr. Peter Wicherts und General Schneiderhans eigentlich abschließen. Da Ex-Generalinspekteur Schneiderhan von Politikern und Journalisten jedoch in den vergangenen Tagen immer wieder in die aktuelle Debatte um die Aufarbeitung des Luftangriffs in Kundus eingebracht wird und er sich nunmehr selbst aktiv an dieser Debatte beteiligt, habe ich mich genötigt gesehen, dies in unterschiedlichen Medien zu kommentieren. Diese Kommentare zu Zeitungsartikeln und Blog-Beiträgen sind teilweise nur schwer im Internet zu finden. Daher bin ich gebeten worden, sie auch auf dieser Website zu veröffentlichen. Dem will ich gern nachkommen und hier zumindest exemplarisch einige Beiträge zusammenstellen. Wenn auf der jeweiligen Kommentarseite noch weitere Beiträge die Argumentation vertiefen, habe ich einen Link darauf gesetzt. Aufgrund des Zeitdrucks, unter dem die Kommentare geschrieben wurden, hat sich gelegentlich ein Tippfehler eingeschlichen. Ich bitte dafür um Nachsicht.
Am 29. Oktober 2009 machte Stepan Löwenstein in seinem Blog „Zur Sicherheit“ in der FAZ-Community anlässlich des Amtswechsels im
BMVg einige Anmerkungen zur Ansprache des neuen Ministers Karl-Theodor zu Guttenberg. In meinem
Beitrag dazu
habe ich einige Erwartungen an den neuen Minister formuliert und mit der folgenden Empfehlung abgeschlossen:
„Eingedenk der Erfahrungen aus dem verunglückten Start Minister Jungs bei dessen Dienstantritt kann man Minister zu Guttenberg nur
empfehlen, sich bereits von Beginn an mit fähigen Beratern zu umgeben und sich schnell von denen zu trennen, die für die bestehenden
gravierenden Mängel und Defizite zumindest Mitverantwortung tragen.“
Am 3. Dezember beschreibt Stephan Löwenstein unter dem Titel „Preußens Gloria bis Abendlied“ den Ablauf des Großen Zapfenstreichs für Staatssekretär Wichert und General Schneiderhan anlässlich deren Entlassung. Da jemand in seinem Kommentar den Eindruck zu erwecken versuchte, die beiden Herren seien seinerzeit quasi gegen ihren Willen zur Verlängerung der Amtszeit bzw. zur Reaktivierung aus dem einstweiligen Ruhestand gedrängt worden, hielt ich eine Korrektur für erforderlich, um der beginnenden Legendenbildung entgegenzuwirken.
Am 6. Dezember bemühte sich der ehemalige Staatssekretär im BMVg Walther Stützle in einem Artikel in der
Süddeutschen,
seinen Freund Wolfgang Schneiderhan als „bedeutendsten Generalinspekteur der Bundeswehr seit dem großen Ulrich de Maizière“
hochzustilisieren. Mein Kommentar dazu:
„Wer General a.D. Schneiderhan als den bedeutendsten Generalinspekteur nach Ulrich de Maizière
bezeichnet, hat den Bezug zur Realität der Bundeswehr offenkundig verloren. Schneiderhan ist in hohem Maß dafür verantwortlich, dass die Schere
zwischen Auftrag und Mitteln für die Truppe in den Einsätzen weit auseinanderklafft. Er hat auch die unangemessene Rhetorik befördert, die es der
deutschen Öffentlichkeit lange Zeit erschwert hat, den Charakter der Auseinandersetzung in Afghanistan zu erkennen. Diese Auffassung wird von der
überwiegenden Mehrheit der militärischen Führung geteilt. Herr Stützle sollte sich weiter auf seine akademischen Aufgaben konzentrieren.“
Der Generalinspekteur hat in seiner Abschiedsrede ausgeführt, er könne nun die enge Weste der Loyalität ablegen und in die weitere des Soldatengesetzes schlüpfen. Stephan Löwensteins hat das am 8. Dezember aufgegriffen. In meinem Beitrag dazu stelle ich fest, dass General a.D. Schneiderhan seine Rolle als Generalinspekteur bis zum Schluss nicht verstanden hat.
Wenige Tage später spitzte sich die öffentliche Diskussion auf Minister zu Guttenberg zu. Am 14. Dezember
habe ich in der FAZ dazu angemerkt:
„Man mag es kaum glauben: Nicht diejenigen stehen am Pranger, die seit sieben Jahren Verantwortung für den Einsatz in Afghanistan getragen
haben und ihr nur ungenügend nachgekommen sind, sondern ein neuer Minister, der erst wenige Tage im Amt ist - noch dazu für einen Vorfall,
der sich in der Amtszeit seines Vorgängers zugetragen hat. Die erste Bewertung des Luftangriffs, die er inzwischen unter dem Beifall des
gesamten Parlaments korrigiert hat, geht doch wohl maßgeblich auf die Beratung durch Ex-Generalinspekteur Schneiderhan und Dr. Wichert
zurück. Daran nimmt aber kaum ein Journalist Anstoß. Vielmehr wird spekuliert, die beiden Herren seien zu Unrecht entlassen worden. Der Spiegel
(8 Journalisten haben den Artikel gezeichnet) versteigt sich sogar zu der Behauptung, im BMVg drücke die Entlassung von Wichert und Schneiderhan
aufs Gemüt der Militärs. Wen sie da wohl gefragt haben? Meine Gesprächspartner bekunden nicht klammheimliche, sondern offene Freude und Erleichterung.
Man kann nur hoffen, dass die gegenwärtige Schmierenkampagne bald beendet ist, damit man im Ministerium endlich beginnen kann, das Chaos aufzuräumen,
das Minister Jung und die beiden genannten Herren hinterlassen haben.“
Ebenfalls am 14. Dezember hatte sich der Feuilletonist Patrick Bahners in der FAZ ziemlich unqualifiziert zur Informationspolitik Minister
zu Guttenbergs ausgelassen. Der Artikel fand bei der weit überwiegenden Mehrheit der Kommentatoren (zurückhaltend formuliert)
geringen Zuspruch. Ein Auszug aus meinem Beitrag:
„Man kann sich nur wundern, welche Medien sich am gegenwärtigen Kesseltreiben gegen Minister zu Guttenberg beteiligen – und wen man dafür aufbietet.
Da mutieren Feuilletonisten zu erfahrenen Kriegsberichterstattern und zu Experten im humanitären Kriegsvölkerrecht. ...
Ohnehin mag man es kaum glauben: Nicht diejenigen stehen am Pranger, die seit sieben Jahren Verantwortung für den Einsatz in Afghanistan getragen
haben und ihr nur ungenügend nachgekommen sind, sondern ein neuer Minister, der erst wenige Tage im Amt ist - noch dazu für einen Vorfall, der sich
in der Amtszeit seines Vorgängers zugetragen hat. Offenbar gilt hier das Gesetz: Sobald ein Politiker aus dem Einheitsbrei herausragt, ist kein Mittel
zu schade, ihn auf das Normalmaß zu stutzen. Diese Art von Kampagnen-Journalismus kann einen eigentlich nur anwidern.“ (Die letzten anderthalb Sätze
hatte man allerdings abgeschnitten.)
Meine Annahme, Generalinspekteur Schneiderhan werde sich mit öffentlichen Äußerungen zurückhalten, hat sich als falsch erwiesen. Stephan Löwenstein hat das Thema unter „Weite Weste“ am 16. Dezember erneut beleuchtet. Den Artikel und die Kommentare halte ich für lesenswert.
Resümee
In einer Zeit, in der die Versäumnisse der letzten Jahren dringend der Aufarbeitung bedürfen, in der endlich eine tragfähige Gesamt-Strategie für den
Afghanistan-Einsatz erarbeitet und der Einsatz unserer Truppe dort auf eine realistische Grundlage gestellt werden muss, spielt man in Berlin - kräftig
unterstützt von den Medien - Politiktheater. Im unmittelbaren Vorfeld der Afghanistan-Konferenz stellt man sich nicht den drängenden Herausforderungen,
sondern beschäftigt sich in einem Untersuchungsausschuss mit nutzlosen Fragen und einem Fehlverhalten, das durch die Entfernung der drei dafür
Hauptverantwortlichen längst den angemessenen Abschluss gefunden hat.
Anstatt dazu beizutragen, endlich eine vernünftige Politik auf den Weg zu bringen, macht man demjenigen den Start so schwer wie möglich, der die offenkundig
gewordenen Probleme anzupacken gewillt ist und mit der angemessenen Beschreibung des Charakters der Auseinandersetzung in Afghanistan dazu bereits einen
vielversprechenden Anfang gemacht hat. Mit einer Hetzkampagne gegen einen fähigen und beliebten Politiker zu Lasten der Bundeswehr wird jedoch die Opposition,
die zu einem erheblichen Teil den derzeitigen Zustand zu verantworten hat, keinen Stimmenzuwachs erzielen. Denn eines wird dabei übersehen: Selbst der weniger
interessierte Bürger erkennt die Absicht und ist verstimmt.
Es bleibt die Hoffnung, dass möglichst schnell wieder Vernunft in die Politik einkehrt. Aber das ist vielleicht etwas viel verlangt.
Ermutigend ist schon einmal, dass sich Minister zu Guttenberg für Generalleutnant Volker Wieker als neuen Generalinspekteur entschieden hat. Eine bessere Wahl hätte er nicht treffen können. In Thomas Wiegolds FOCUS-Blog "Augen geradeaus!" wird diese Entscheidung kommentiert.
Wenn mit Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, Staatssekretär Dr. Peter Wichert und Minister
Dr. Franz Josef Jung nunmehr diejenigen ihre Ämter verloren haben, die vor fast vier Jahren meine
Entlassung betrieben haben, wird man mir nicht verübeln, wenn ich eine gewisse Genugtuung empfinde. Das ist jedoch nicht der
Grund, weshalb ich diesen Vorgang aufgreife. Wenn er eine positive Wirkung für die Zukunft der Bundeswehr entfalten soll, bedarf
er der Aufarbeitung.
So unterschiedliche Charaktere Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Wichert sein mögen, ihr Führungsverhalten weist in
mancherlei Hinsicht erstaunliche Parallelen auf. Beide haben jedenfalls entscheidend zu einem Klima der Unfreiheit in der Bundeswehr
beigetragen. Darüber hinaus sind sie für viele Fehlentscheidungen der letzten Jahre verantwortlich, die bewirkt haben, dass die
Schere zwischen Auftrag und Mitteln für die Truppe im Einsatz weit auseinanderklafft. Insofern ist ihr Abtritt aus meiner Sicht für
die Bundeswehr ein Gewinn.
In dem Beitrag
„Wer führen will, muss die Menschen mögen“ (Admiral Dieter Wellershoff)
– einige Gedanken zum erforderlichen „Klimawandel“ in der Bundeswehr
versuche ich - ohne Häme und so sachlich, wie möglich - darzustellen, welche weitergehende Bedeutung die Entlassung General Schneiderhans
und Staatssekretär Wicherts über den konkreten Anlass hinaus für die Bundeswehr hat. Es eröffnet sich dadurch die Chance, den mit dem
Ministerwechsel bereits begonnenen "Klimawandel" zum Positiven in der Bundeswehr weiter fortzusetzen. Dies halte ich allerdings auch für
erforderlich.
Mit Minister zu Guttenberg hat das BMVg wieder einen starken, entscheidungsfreudigen und charismatischen Mann an der Spitze, dem zuzutrauen
ist, dass er verkrustete Strukturen aufbricht, die bestehenden Probleme anpackt und die notwendige Klimaverbesserung durchsetzt. Minister
zu Guttenberg ist für die Nachbesetzung beider Ämter eine glückliche Hand zu wünschen.
Bundesverteidigungsminister Dr. Jung hat vor wenigen Wochen den für den 2. Wehrdienstsenat des
Bundesverwaltungsgerichts vorgesehenen Bundesrichter Dr. Wysk, der den Wehrdienst verweigert hatte, nicht
akzeptiert. Damit hat der Minister zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik von einer gesetzlichen Regelung in der
Wehrdisziplinarordnung und einer daraus abgeleiteten Ressortvereinbarung mit dem Bundesminister der Justiz Gebrauch gemacht.
Von der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, verschiedenen Richtervereinigungen und in den Medien wurde diese Intervention
in diesen Tagen heftig kritisiert. Die Wehrdienstsenate haben jedoch über bundeswehrinterne Fragen zu entscheiden, für die ein
gewisses Maß an Kenntnissen über das Innenleben der Streitkräfte unabdingbar ist. Die bisherige Besetzungspraxis durch die
Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat jedoch dazu geführt, dass seit einigen Jahren kein einziger der Richter mehr über
die erforderlichen Fach- und Sachkenntnisse verfügt. Dies schlägt sich gelegentlich in Entscheidungen nieder, über deren Praxisferne
man nur staunen kann.
In meinem Beitrag
Streit um Richterauswahl – Minister Jung im Kreuzfeuer
stelle ich diese Zusammenhänge näher dar und gebe eine Anregung, wie dem Missstand abgeholfen werden könnte.
In Anne Wills Talkshow am 13. September unmittelbar im Anschluss an das Fernsehduell der Spitzenkandidaten für die
Bundestagswahl bemängelte der Theaterregisseur Claus Peymann, die Kandidaten hätten sich nicht mit den wirklichen
Bedrohungen in unserer Gesellschaft auseinandergesetzt. Als Beispiel dafür nannte er die militärische Aktion gegen
die von Taliban gekaperten Tanklastzüge in der Nähe von Kundus – in einem Atemzug mit dem brutalen Totschlag des
couragierten Mannes, der in einer Münchener S-Bahn Kinder beschützen wollte. In diesem Zusammenhang belegte er den
Kommandeur des deutschen Wiederaufbauteams in Kundus mit dem Ausdruck „irgendein ausgeflippter Obrist in Afghanistan“.
Wie viele andere Zuschauer auch habe ich diesen Vergleich als ungeheuerlich empfunden und sehr bedauert, dass weder
die Moderatorin noch einer der übrigen Diskussionsteilnehmer (darunter die Herren Stoiber, Gabriel und Jauch) dem
entgegengetreten ist. In einem Schreiben an Herrn Peymann habe ich ihn aufgefordert, sich öffentlich für seine
Äußerungen zu entschuldigen. Da er darauf bisher nicht erkennbar reagiert hat, stelle ich
mein Schreiben
nunmehr ins Netz.
Erstaunlicherweise hat ein für das BMVg höchst peinlicher und für die betroffenen Soldaten höchst ärgerlicher Vorgang bisher kaum Beachtung in den Medien gefunden: Das Bundesverwaltungsgericht hat praktisch alle Beurteilungen, die nach dem im Januar 2007 eingeführten neuen Beurteilungssystem erstellt wurden, für rechtswidrig erklärt. Dies hat weitreichende Konsequenzen, die ich in meinem Beitrag „Neues Beurteilungssystem der Bundeswehr – ein Debakel für die Personalführung“ näher darstelle.
„Generalinspekteur rüffelt die Bundeswehr“, „Soldaten jammern auf hohem Niveau“, „Schneiderhan kritisiert Soldaten“ so lauteten die Schlagzeilen in vielen Zeitungen dieser Woche. General Schneiderhan hatte den Jahresempfang des Wehrbeauftragten und eine Tagung des Deutschen Bundeswehrverbandes genutzt, um eine in dieser Form selten erlebte Kritik an Führung und Truppe der Bundeswehr zu üben. Diese Kritik verwundert um so mehr, als der Generalinspekteur seit sieben Jahren im Amt ist, sich dabei eine Machtfülle geschaffen hat, wie sie keiner seiner Vorgänger besaß, und nicht zuletzt an allen wichtigen Personalentscheidungen der letzten Jahre mitgewirkt hat. Ich habe mir daher erlaubt, in dem Beitrag „Bundeswehrschelte – oder wie man ein Eigentor schießt“ die Frage zu stellen, wer eigentlich für den Zustand der Bundeswehr, so wie wir ihn heute vorfinden, verantwortlich ist.
Mit Verweis auf das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichten heute verschiedene Medien, das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil gegen meinen Sohn die Bundeswehraffäre Dieter/Ruwe endgültig beendet. Ich kann eine solche Einschätzung, die offenbar vom Bundesministerium der Verteidigung lanciert wurde, nicht nachvollziehen. Die offenkundige Ungerechtigkeit des genannten Urteils - einige Beobachter haben das Verfahren noch deutlicher kommentiert - ist von mir bereits vor Monaten unter Kommentare und Geschichten „Das Urteil - Die Berufung“ eingehend dargestellt worden. Die lancierte Meldung verschweigt, dass die inkriminierte Äußerung über die Holocaust-Opfer ein Zitat aus der rechten Szene war, das sich mein Sohn in keiner Weise zu eigen gemacht hat, sondern das gerade auf die Unbelehrbarkeit dieser Szene hinweisen und jeglicher Relativierung der Nazi-Greuel entgegenwirken sollte. Die lancierte Meldung verschweigt auch, dass der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts nicht in Zweifel gezogen hat, dass mein Sohn – wie von den Zeugen übereinstimmend bestätigt – nicht einen Hauch an Sympathie für das NS-Regime hat, sondern es aus voller Überzeugung ablehnt. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Wer meinen Sohn und seine Einstellung zum Nazi-Regime kennt und dennoch unterstellt, er würde Holocaust-Opfer verhöhnen wollen, kann nicht bei Troste sein.
Im übrigen ist auch die Behauptung in einigen Medien unzutreffend, der Wehrdienstsenat habe mit seinem Urteil vom April 2007 die Entlassung der Generäle Dieter und Ruwe durch Bundesverteidigungsminister Jung bestätigt. Dies war gar nicht Gegenstand des von mir beantragten Verfahrens. Einzelheiten dazu finden sich unter Hintergrund „Das Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht“.
In dem Spiegel-Artikel wird darüber hinaus der Eindruck erweckt, ich sei in meiner Beurteilung der Tätigkeit des Wehrdisziplinaranwaltes, der die disziplinaren Ermittlungen gegen meinen Sohn geführt hatte, widerlegt worden. Dies ist unzutreffend. Sein vom BMVg nicht sanktioniertes Fehlverhalten wird aus meiner in der Rubrik Hintergrund dokumentierten Dienstaufsichtsbeschwerde deutlich, zu deren "Bearbeitung" das BMVg fast anderthalb Jahre benötigte.
Das Ziel der aktuellen Veröffentlichungen ist klar: Das BMVg möchte damit in der Tat die Affäre Dieter/Ruwe beenden. Dies wird
jedoch nicht gelingen. Vielmehr sind diese Veröffentlichungen ein erneuter Beweis für die perfiden Unterstellungen und rechtswidrigen
Methoden, wie sie diese Affäre von Beginn an gekennzeichnet haben. Was sind das für Menschen, die einen harmlosen Scherz, über
den die Anwesenden herzhaft gelacht haben, vorsätzlich in die Aufforderung umdeuten, "Führers Geburtstag" zu feiern, um auf diese Weise
einen jungen Offizier, der das Nazi-Regime zutiefst verabscheut, in eine "braune Ecke" zu stellen? Sie scheuen sich dabei nicht einmal,
die Bundeswehr insgesamt in ein falsches Licht zu rücken, als hätten Nazi-Sympathisanten einen Platz als Offizier in den Streitkräften.
Erstaunlich ist allerdings auch, wie leicht es zu sein scheint, einige Medien dazu zu bewegen, sich einer Rufmordkampagne gegen einen
jungen Menschen anzuschließen - ohne Rücksicht auf deren Folgen. Ich bitte die Besucher dieser Website, sich ein eigenes Urteil zu bilden.
Auch Generalleutnant a.D. Hans-Heinrich Dieter hat die Frage der angeblichen Beendigung der Affäre auf seiner
Website
noch einmal aufgegriffen.
Um die Übersichtlichkeit meiner Website zu verbessern, habe ich zusätzlich die Rubrik Klartext eingeführt. Hier finden
sich die Kommentare und Anmerkungen zu sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen, insbesondere auch zur Struktur der
Bundeswehr. Die Problematik der Einsätze wird in dem Beitrag
Einsätze - einige Fragen an Minister Jung
thematisiert.
Unter Kommentare und Geschichten wird der Fall Dieter/Ruwe unter veschiedenen Aspekten dargestellt und kommentiert.
Wer sich dazu umfassend informieren möchte, findet eine
chronologische Darstellung
der Ereignisse in der Rubrik Hintergrund.
Die Reaktion der Politik und der Medien darauf erschließt sich aus dem Beitrag
"Gewaltenteilung oder das Schweigekartell"
,
in dem ich darstelle, warum im Fall Dieter/Ruwe die normalen Kontrollmechanismen eines demokratisch verfassten Rechtsstaats
nicht funktionierten bzw. wie sie unterlaufen wurden.
In welcher Weise der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages seinen gesetzlichen Aufgaben in diesem Fall nicht nachgekommen
ist, wird in dem Beitrag
Wehrbeauftragter
näher beschrieben.
Wie der Vorgang auf einen mitbetroffenen jungen Offiziers wirkt, ergibt sich aus den
„denkwürdigen Erlebnissen eines jungen Offiziers“
.
Oberst a.D. Klaus Wiegener, mein ehemaliger Vorgesetzter in der Personalabteilung des BMVg, der als Referatsleiter fast fünf Jahre
lang u.a. für die Personalführung der Generale des Heeres zuständig war, hat den Fall Dieter/Ruwe intensiv verfolgt und eine klare
Einschätzung dazu. Hier sein Beitrag:
Gastkommentar von Oberst a.D. Klaus Wiegner.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Giesen hat mich bei meiner Klage gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und bei
meiner Verfassungsbeschwerde mit einem bemerkenswerten Engagement unterstützt. Als ehemaliger sächsischer Datenschutzbeauftragter
hat er sich darüber hinaus als hochkompetenter Fachmann in den besonderen Belangen meines Falles erwiesen. Hier sein Resumee
unserer juristischen Bemühungen:
Gastkommentar Dr. Thomas Giesen
.
Auch Generalleutnant a.D. Hans-Heinrich Dieter hat eine abschließende Bilanz seiner Bemühungen um Rehabilitierung und
Wiedereinstellung gezogen. Meine eigenen Erfahrungen unterscheiden sich davon nicht wesentlich. Seinen Beitrag finden Sie auf
seiner Website:
Bilanz
.
Der Verlauf der verschiedenen Verfahren, die ich in der Rubrik Hintergrund näher dargestellt habe, ist geeignet, den
Glauben an den Rechtsstaat nachhaltig zu beeinträchtigen. In Kurzform gebe ich in dem Beitrag
„Quod licet ... oder Gleichheit vor dem Gesetz?“
einen Abriss über die Vielzahl an Ungereimtheiten und nicht nachvollziehbaren juristischen Bewertungen in meiner Angelegenheit.
Der Leser möge sich sein Urteil dazu selbst bilden.
Wer sich für meine Ansprachen und Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Themen interessiert, kann unmittelbar unter der Rubrik Publikationen suchen. Impressionen aus den Einsätzen der 7. Panzerdivision finden sich in der Galerie.
Kurz vor Weihnachten erhielt ich ein Schreiben des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Reinhold Robbe, mit dem er offenbar meine diversen Eingaben abschließen wollte. Dieses Schreiben geht auf keinen der erhobenen Vorwürfe ein und ist in seiner Dürftigkeit kaum zu übertreffen. Fast drei Jahre lang hatte sich der Wehrbeauftragte mit dem Hinweis auf laufende Verfahren vor einer Stellungnahme gedrückt. Dabei hatte ich von Beginn an darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung nicht Gegenstand dieser Verfahren seien. Nun führt er aus, es stehe ihm nicht zu, Entscheidungen der Justiz zu kommentieren. Darum hatte ich ihn auch nicht gebeten.
Es ist erschütternd zu erleben, in welcher Weise dieses wichtige Kontrollorgan des Deutschen Bundestages im Fall Dieter/Ruwe
seiner Aufgabe nicht nachkommt. Dabei hatte ich Herrn Robbe bereits zwei Tage vor meiner Entlassung zu meinem Fall vorgetragen
und mich im Oktober 2006 mit einer förmlichen Eingabe an ihn gewandt, in der ich - inzwischen in Kenntnis der wesentlichen Akten
zu meinem Fall - die gravierenden Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung durch das BMVg im Zuge meiner Entlassung
umfassend und zusammenhängend dargestellt hatte. Der Wehrbeauftragte hat sich jedoch durch das BMVg zu einem frühen Zeitpunkt
in den Fall einbinden lassen und damit offenbar die Unabhängigkeit gegenüber der Institution verloren, die er eigentlich
kontrollieren soll. Ich halte das für skandalös. Besonders verwerflich finde ich jedoch, dass der Wehrbeauftragte den Verletzungen
der Rechte meines Sohnes nicht nachgegangen ist (s. "Die denkwürdigen Erlebnisse eines jungen Offiziers", insbesondere in
Teil II).
Meine Antwort auf das abschließende Schreiben des Wehrbeauftragten finden Sie in der Rubrik "Kommentare" unter
Wehrbeauftragter.
Allen Besuchern meiner Website wünsche ich ein gutes und glückliches Jahr 2009.
Generalleutnant a.D. Hans-Heinrich Dieter hat den Jahreswechsel zu einer abschließenden Bilanz seiner Bemühungen um Rehabilitierung und Wiedereinstellung genutzt. Meine eigenen Erfahrungen unterscheiden sich davon nicht wesentlich. Zu einer ähnlichen Bilanz stehen bei mir allerdings noch einige Antworten aus. Ich werde in Kürze darauf zurückkommen.
Nachdem das Verwaltungsgericht Köln meine Klage zur Aufhebung der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand abgewiesen
hatte, beantragte mein Anwalt Ende Februar dieses Jahres die Zulassung der Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster
hat nun entschieden, keine Berufung zuzulassen. Der Beschluss ist von einem Maß an obrigkeitsorientierter Voreingenommenheit
und Oberflächlichkeit gekennzeichnet, wie ich das noch vor wenigen Jahren von einem deutschen Obergericht für unmöglich
gehalten hätte. Er gipfelt in der beleidigenden Unterstellung, mein Verhalten und meine Prozessführung belegten „die
Notwendigkeit, gerade in Kreisen so genannter Machteliten jeder Form des Nepotismus entschieden entgegenzutreten“. Gegen
eine solche Feststellung verwahre ich mich mit allem Nachdruck und habe dies in einem
Schreiben an die Herren Richter
deutlich gemacht. Es ist schon erstaunlich, in welcher Form sich ein rechtsuchender Bürger von einem deutschen
Obergericht behandeln lassen muss, während gravierende Rechtsverstöße des Bundesministeriums der Verteidigung bis
hin zu dem Versuch der Beweisvereitelung nicht zur Kenntnis genommen werden.
(Für juristisch Interessierte: Der
Antrag auf Zulassung der Berufung
und der
ablehnende Beschluss
des Oberverwaltungsgerichts Münster jeweils als pdf-Dokument).
Zu dieser Thematik verweise ich auch auf den Beitrag
"In den Mühlen der Verwaltungsjustiz"
auf der Website von Generalleutnant Dieter.
An einen funktionierenden Rechtsstaat zu glauben, fällt angesichts solcher Entscheidungen nicht leicht.
Am 20. September 2008 fand in Minden der 15. Kongress zur Sicherheitspolitik statt.
Die Tagung, die von dem jüngst verstorbenen ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten Günther Nolting initiiert
und von Dirk Schattschneider gemeinsam mit der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung veranstaltet wurde, stand unter
dem Leitthema: „Gesellschaft und Bundeswehr – Gleichgültigkeit, freundliches Desinteresse oder ...?“
Ich habe die Gelegenheit genutzt, dem Bundesminister der Verteidigung Dr. Jung einige grundsätzliche Fragen zu
den laufenden Einsätzen der Bundeswehr zu stellen. Mein Diskussionsbeitrag ist unter
Einsätze - einige Fragen an Minister Jung
in der Rubrik Kommentare zu finden.
Nach den geltenden Bestimmungen für Berufssoldaten würde Generalinspekteur Schneiderhan Ende
dieses Monats zur Ruhe gesetzt. Minister Dr. Jung hatte jedoch bereits vor einem Jahr die
Amtszeit des Generalinspekteurs bis zum Sommer 2009 verlängert. Eigentlich hätte daher jetzt -
etwa 1 Jahr vorher - die Ernennung eines Nachfolgers herangestanden. In der vergangenen Woche
hat der Minister stattdessen eine erneute Verlängerung bis zum Sommer 2010 bekannt gegeben.
Dies ist ein Novum in der Geschichte der Bundeswehr, greift aber dennoch nach meiner Einschätzung
zu kurz.
Wie ich der hiesigen Presse entnehmen konnte, ist dieser Generalinspekteur - wie im übrigen auch
der Minister - ein Glücksfall für die Bundeswehr. Da sich dies in der Truppe noch nicht überall
herumgesprochen hat, stelle ich unter Kommentare in dem Beitrag
„Generalinspekteur lebenslänglich“
dar, warum die Verlängerung der Amtszeit des Generalinspekteurs nicht so kleinlich erfolgen sollte.
Bundespräsident Horst Köhler hatte bei einer Ansprache an der Führungsakademie der Bundeswehr die militärische Führung zu „Klartext nach oben und außen“ aufgefordert. Generalinspekteur Schneiderhan hält dieses Diktum des Bundespräsidenten für interpretationsbedürftig. Für den militärischen Bereich jedenfalls gelte das Prinzip von Befehl und Gehorsam sowie die Verpflichtung zu uneingeschränkter Loyalität. Unter Kommentare beleuchte ich in dem Beitrag „Befehl und Gehorsam – oder wie man die militärische Führung mundtot macht“ wohin eine solche Interpretation führt.
Um den Jahreswechsel hatte ich den Minister in zwei Schreiben auf gravierendes Fehlverhalten der Personalabteilung des BMVg und des für Personalangelegenheiten zuständigen Staatssekretärs Dr. Wichert aufmerksam gemacht. Diese Schreiben und die gänzlich unbefriedigende Reaktion darauf finden sich unter Hintergrund unter dem Stichwort Staatssekretär .
Wer glaubt, die Justiz - und insbesondere die Wehrjustiz - handele ohne
Ansehen der Person, wird im Fall Dieter/Ruwe eines Besseren belehrt. Das
Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz wurde mehrfach in einer Weise mit
Füßen getreten, die man nur als Willkür bezeichnen kann. In
„Quod licet ... oder Gleichheit vor dem Gesetz?“
unter Kommentare stelle ich dies anhand mehrerer Fallbeispiele dar.
Darüber hinaus habe ich unter Publikationen einen Diskussionsbeitrag
zum Thema
„Ausbildung“
eingestellt, in dem ich mich mit der Einsatzfähigkeit des Heeres befasse.
Dabei stelle ich den Bezug zur Bundeswehrstruktur her, deren Mängel von
Generalinspekteur Schneiderhan zu verantworten sind. Ich werde diesen Aspekt
in weiteren Beiträgen vertiefen, weil ich hier nach wie vor dringenden
Handlungsbedarf für die Bundeswehr sehe. Meine deutlichen Worte zu
diesen Fragen in meiner aktiven Dienstzeit waren der wahre Grund für meine
Entlassung.
Im Beitrag "Gewaltenteilung oder das Schweigekartell" unter Kommentare stelle ich dar, warum im Fall Dieter/Ruwe die normalen Kontrollmechnismen eines demokratisch verfassten Rechtsstaats nicht funktionierten bzw. wie sie unterlaufen wurden.
Inzwischen liegt das Urteil in meinem Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln
gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vor. Meine Klage wurde
abgewiesen. Es ist schon enttäuschend, eine Rechtsprechung zu erleben, die
ich als solche nicht empfinden kann. Unter der Rubrik Kommentare
habe ich mein wenig erfolgreiches
Plädoyer
und ein fiktives Zwiegespräch mit einem Richter über
§ 50 Soldatengesetz
eingestellt, aus denen die unterschiedliche Argumentation hervorgeht.
Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln - wenn sie denn Bestandskraft
erhielte - würde sich aus meiner Sicht katastrophal auf die Führungskultur
in der Bundeswehr auswirken. Ich empfehle jedem meiner Generalskameraden
sich dies anzuschauen, damit sich niemand einer Illusion hinsichtlich seiner
Rechtsposition hingibt.
Unter Hintergrund ist mein erfolgloses Auskunftsersuchen an die Vorsitzende
des Verteidigungsausschusses und den Wehrbeauftragten unter dem Stichwort
Bundestag
zu finden. Mit dem Auskunfstsbegehren wollte ich aufklären, in welcher Form
beide Institutionen rechtswidrig unterrichtet wurden. Auch dies ist sehr
aufschlussreich.
Die 7. Panzerdivision war während meiner Zeit als Divisionskommandeur
Leitverband für zwei Balkaneinsätze. Auf meine Einladung hin hat 2001
der damalige nordrhein-westfäliche Ministerpräsident Wolfgang Clement
wie bereits bei einem vorhergehenden Einsatz unser Kontingent im Kosovo
besucht. Bilder dieses Besuchs sind neu in der Galerie eingestellt.
Die Division hat über viele Jahre die Hilfsorganisation LACHEN helfen
e.V. unterstützt, die sich außerordentlich segensreich in den
Einsatzgebieten auswirkt. In einer
Grußadresse
anlässlich eines Wohltätigkeitskonzertes dieser Organisation zeige ich
deren Zielsetzung auf. Wer sich humanitär engagieren möchte, findet hier
ein lohnendes Feld. Für weitergehende Informationen über die Aktivitäten
dieser Organisation empfehle ich deren Homepage unter Links.
Unter der Rubrik Publikationen habe ich 3 Beiträge neu eingestellt:
In einem Vortrag zum Thema
„Vernetzte Operationsführung“
werden auch die Aspekte „Streitkräftegemeinsamkeit“ und „Zentralisierung“
im Rahmen der Transformation der Bundeswehr kritisch beleuchtet.
In einer Ansprache bei einer Veranstaltung der Commerzbank Deutschland
„Die Wirtschaft an der Seite der Bundeswehr“
gehe ich u.a. auf die Lage des Heeres ein.
Eine Bilderserie in der Galerie zeigt einige Ausschnitte aus dem
Hochwassereinsatz der 7. Panzerdivision an der Elbe
im Jahr 2002.
Nach mehrfacher Aufforderung hat das BMVg vor wenigen Tagen dem
Verwaltungsgericht Köln endlich das Original der Ministervorlage vom
28.12.2005 zur Anwendung des § 50
Soldatengesetz vorgelegt. Bisher gab es in den Akten nur eine Kopie des
Entwurfs ohne Bearbeitungsvermerke und Paraphen der Hierarchieebenen sowie
des Ministers. Nun stellt sich heraus: Dem Minister ist diese Vorlage nie
vorgelegt worden; Staatssekretär Dr. Wichert hat
ihn als Adressaten gestrichen. Das Gericht und die Kläger wurden darüber seit
fast zwei Jahren getäuscht. Auch bei den Eilanträgen im Rahmen dieses
Verfahrens konnte dieser Umstand nicht berücksichtigt werden. Über eine für
die beiden Betroffenen äußerst schwerwiegende Entscheidung des Ministers
(oder eher des Staatssekretärs?) gibt es entgegen aller Grundsätze einer
geordneten Verwaltung keinerlei Dokumentation! Was muss das BMVg eigentlich
noch anstellen, bis auch die Gerichte merken, dass dieser Fall zum Himmel
stinkt?
Die sog. Ministervorlage des Referats PSZ I 7
enthält im übrigen die Aussage, es wäre bei Bekanntwerden der Vorwürfe in
der Öffentlichkeit, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, immer nur von hohen
Offizieren der Bundeswehr, die rechtsextremistischen Generalssohn
schützen, die Rede. Tatsächlich war der Personalabteilung zu diesem
Zeitpunkt bekannt, dass dies eben nicht der Wahrheit entsprach. Denn in
einem Schreiben des BMVg vom 23.11.2007 an
Generalleutnant a.D. Dieter wird eingeräumt: „Seitens des BMVg
- PSZ I 7 wurde der Sohn von GenLt a.D. Ruwe
zu keiner Zeit als rechtsextremistisch orientiert bewertet.“
Dennoch wurde der mit der Formulierung „rechtsextremistischer Generalssohn“
implizierte Vorwurf, der in seiner Schwere bei einem Soldaten fast dem der
Kinderpornographie gleichkommt, an den Staatssekretär, Minister Jung, das
Parlament, den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und den Herrn
Bundespräsidenten herangetragen sowie über das Nachrichtenmagazin Der Spiegel
in die Öffentlichkeit gebracht. Nun ist klar: Der Vorwurf ist nicht
fahrlässig irrend erhoben worden; es war Vorsatz! Bis heute im übrigen ohne
jede Folge für die dafür Verantwortlichen.
Nach den mir nun vorliegenden Informationen kann ich den Ablauf des
Geschehens noch besser rekonstruieren als bisher. Ich habe daher die
„Chronologie der Ereignisse“
um zwei Beiträge ergänzt: Sie betreffen den 28.12.2005 und den 09.01.2006
Unter der Rubrik Hintergrund habe ich begonnen, die unterschiedlichen, zum Teil noch laufenden Verfahren in diesem Fall und die juristischen Schritte darzustellen, mit denen ich versucht habe, zu meinem Recht zu kommen. Es wird dabei verschiedentlich deutlich, mit welchen Mitteln das BMVg arbeitet, um dies zu verhindern. Aufschlussreich dafür ist auch die Behandlung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich eingelegt habe, weil das BVerwG in meinem Antragsverfahren vom BMVg unzutreffend unterrichtet wurde.
Diese Website ist neu erstellt worden und noch im Aufbau. Zum Einstieg in
die Problematik des Falles Dieter/Ruwe empfehle ich die
„Chronologie der Ereignisse“ unter Hintergrund sowie
„Die denkwürdigen Erlebnisse eines jungen Offiziers“
unter Kommentare.
Als nächstes werde ich die mühsamen Versuche darstellen, auf juristischem
Weg zu meinem Recht zu kommen, und meinen Schriftverkehr mit dem
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und dem Bundesminister der
Verteidigung aufarbeiten.